4.a Steuergrundsätze

1. Was ich der Natur entnehme wird besteuert!

2. Was ich von der Natur benutze wird besteuert!

3. Was ich ihr „natürlich“ zurückgebe wird belohnt.

4. Steuern auf nicht recycelbare Produkte werden angespart und bei Forschungserfolgen zum Recycling ausbezahlt.

5. Steuersätze sind mindestens jährlich zu überprüfen und ggf. neu festzustellen.

Diese 5 Grundsätze bilden den Anfang und werden durch weitere Regelungen ergänzt bzw. detailliert.

Zum gewünschten Zustand wird eine längere Übergangsphase notwendig sein und daher ist es wichtig auch hier Möglichkeiten aufzuzeigen und einen Ausblick auf den Endzustand anhand von Beispielen zu geben.

4.b Der Übergang